FAQ –
Wir helfen gerne

Covid 19 -Was ändert sich im Ablauf?

Im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen zu COVID-19 per Landesgesetzblatt vom 10. April 2020 kann zu einer Änderung der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung kamen, indem dem § 21 folgender Absatz 5 angefügt wurde:

 „(5) Der Rauchfangkehrer hat Kehrungen, die infolge einer Katastrophe oder eines anderen öffentlichen Notstandes nicht zum vorgesehenen Kehrtermin durchgeführt werden können, nach Wegfall des Hindernisses ehestmöglich nachzuholen, es sei denn, der Ersatztermin würde mit einem weiteren Kehrtermin zusammenfallen. Er hat die betroffenen Gebäudeeigentümer (die Hausverwaltung) oder die Nutzungsberechtigten nach Tunlichkeit vom Entfall des Kehrtermins und vom Ersatztermin formlos zu benachrichtigen. Die Eintragung im Kehrplan ist anlässlich des Ersatztermins zu berichtigen.“

Anzahl der Kehrungen

Die Häufigkeit der Kehrung hängt vom verwendeten Heizmaterial sowie dem Alter und Art der Feuerungsanlage ab:

Viermal jährlich für Feuerungsanlagen, die nicht unter Punkt 2 oder 3 fallen, die mit festen Brennstoffen, Heizöl schwer, mittel oder leicht, betrieben werden.

Dreimal jährlich für zentrale Feuerungsanlagen, die nach dem 1.Jänner 2010 hergestellt wurden, die mit festen Brennstoffen, Heizöl schwer, mittel oder leicht, betrieben werden. 

Zweimal jährlich für Feuerungsanlagen, die vor dem 1.Jänner 2010 hergestellt wurden und mit Heizöl extra leicht oder einem hochwertigeren Heizöl oder mit Pellets aus naturbelassenen biogenen Materialien, sofern die Feuerungsleistung eine Heizleistung von 30 kW nicht überschreitet, oder als Zweitheizung (Zusatzheizung) mit festen Brennstoffen zu einer bereits vorhandenen Hauptheizung betrieben werden. Zwischen den Kehrungen müssen mindestens sechzehn Wochen liegen. Die Kehrungen der Abgasanlagen der unter Punkt 1, 2 und 3 genannten Heizungen müssen von 15. September bis 31. Mai durchgeführt werden

Einmal jährlich wenn ausschließlich Feuerungsanlagen angeschlossen sind, die mit Gas oder nach dem 1.Jänner 2010 hergestellt wurden und mit Heizöl extra leicht oder einem hochwertigeren Heizöl betrieben werden.

Wir Kehren im Raum Klagenfurt.

Kehrgebiet 2 - JESCHOFNIG Rauchfangkehrer sind wir
unterwegs in Bezirk Klagenfurt Stadt & Klagenfurt Land:

Magdalensberg, Maria Rain, Köttmannsdorf, Ludmannsdorf, Keutschach am See, Maria Wörth, Krumpendorf am Wörther See, Pörtschach am Wörther See, Techelsberg am Wörther See, St. Margareten, Poggersdorf, Zell, Feistritz im Rosental, Maria Saal, Grafenstein, Ebenthal in Kärnten, Moosburg, Ferlach

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Meine Heizung wird nicht richtig warm!
Woran liegt’s?

  • Brennstoffversorgung gewährleistet? Öltank, Pelletlager leer?
  • Abgasweg verlegt? Verbindungsstück verstopft, Abgasfang verlegt, Kesselzüge verlegt? Heizflächen stark verrußt?
  • Verbrennungsluftzufuhr nicht ausreichend gewährleistet?
  • Brennerstörung durch Verkokung/Verlegung der Einspritzdüse
  • Hauptschalter/Not-Aus Schalter versehentlich betätigt?
  • Elektrisches/ Steuerungsseitiges Problem

Wie kann ich einen Kehrtermin vereinbaren?

Der Kehrtermin wird ein Jahr im Vorhinein mittels Kehrplan angekündigt. Sondertermine zu Gunstleistungen oder Ersatztermine versäumter Kehrtermine können jederzeit mit unsrem Büro vereinbart werden.

Termin vereinbaren

Kann ich den Rauchfangkehrer wechseln?

Ein Wechsel des Rauchfangkehrers ist außerhalb der Heizperiode (1.6.- 14.9.) innerhalb des selben Kehrgebietes möglich. Hierzu ist die Übermittlung des Formblattes „Rauchfangkehrerwechsel“ an den bisherigen Rauchfangkehrer, den zukünftig beauftragten Rauchfangkehrer und die Gemeine/Magistrat Klagenfurt Feuerpolizei notwendig. Die Übertragung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten kann lediglich durch den/die EigentümerIn bzw. von einer bestellten Hausverwaltung durchgeführt werden. Nutzungsberechtigte (Mieter) können den Wechsel nicht durchführen. 

Achtung: Der Wechsel des Rauchfangkehrers darf nicht während der Heizperiode und nicht später als 4 Wochen vor dem nächsten Kehrtermin vorgenommen werden (§ 124 GewO 94 i.d.g.F). 

Kann ich einen Kehrtermin verschieben?

Eine Verschiebung des Kehrtermins ist generell möglich. Bei zeitnahem Ersatztermin (ein Tag vorher oder nachher) bemühen wir uns nach Möglichkeit, dies ohne Verrechnung von Fahrtspesen durchzuführen. Ersatztermine können nicht in der Früh vorgenommen werden.

Wie kann ich einen Fang bzw. eine nicht verwendete Feuerstätte abmelden?

Abmeldung bei längerer Nichtbenützung: Teilt der Eigentümer oder die Hausverwaltung dem Rauchfangkehrer längstens acht Wochen vor dem nächsten Kehrtermin schriftlich mit, dass die Abgasanlage voraussichtlich länger als eine Heizperiode nicht benützt werden wird, so ist keine Kehrung vorzunehmen. Es besteht eine Verständigungspflicht des Eigentümers oder der Hausverwaltung, sobald sich dieser Umstand ändert.

Wie kann ich eine Kehrfrist für eine Feuerstätte verlängern?

Der Bürgermeister hat auf Antrag des Gebäudeeigentümers und nach Anhörung des beauftragten Rauchfangkehrers die Zahl der Kehrungen nach Abs. 1 lit. a bis c und nach Abs. 2 zu verringern, wenn auch eine verringerte Zahl von Kehrungen im Einzelfall noch ausreicht, um die Gefahr der Entzündung von Ablagerungen auszuschließen oder den Abzug der Rauchgase zu gewährleisten.

Die Verpflichtung zur Kehrung einmal jährlich muss bestehen bleiben; in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen darf sie jedoch auf einmal in zwei Jahren verringert werden. 

Was ist eine Sohlenreinigung?

Die an der Sohle angesammelten Rückstände der Abgasanlagen sind alle zwölf Monate zu entfernen. Die Kunde kann dies nach Belieben auch selbst durchführen, jedoch ist der Rauchfangkehrer einmal jährlich verpflichtet an der unteren Reinigungsöffnung den freien Querschnitt des Abgasfanges „von der Sohle bis zur Mündung“ auch zu bestätigen.

In Wohnräumen wird die Sohlenreinigung mittels Industriesauger durchgeführt

Warum bringt der Rauchfangkehrer Glück im neuen Jahr?

Nicht nur im neuen Jahr! Der Rauchfangkehrer als Glückssymbol ist eng verbunden mit dem steten Versuch der Menschheit die negativen Begleiterscheinungen von Feuer einzudämmen. Erst durch die regelmäßige Kehrung von Rauchfängen durch Verordnungen ab dem späten Mittelalter konnte die latente Brandgefahr eingedämmt werden. Der Rauchfangkehrer als eigener Beruf führte diese sehr mühsamen und auch gefährlichen Arbeiten ab dem 15. Jahrhundert durch. Unter dem Schutzpatronat des Heiligen Florians dienen wir seit jeher im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes der Bevölkerung und bringen somit auch Glück in Hof und Heim.

Noch Fragen? Unser Team steht Ihnen
gerne mit Rat & Tat zur Verfügung.

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